Die Mitglieder des Versorgungswerks der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen haben mit Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf eine lebenslange Altersrente. Die Regelaltersgrenze liegt für Geburtsjahrgänge bis 1955 bei 65 Jahren. Bei Mitgliedern, die im Zeitraum 1956 bis 1967 geboren sind, verschiebt sich der Beginn des regulären Renteneintrittsalters stufenweise um jeweils einen Monat pro Geburtshalbjahr. Versicherte mit einem Geburtsdatum ab dem zweiten Halbjahr 1967 haben eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Ihren persönlichen regulären Rentenbeginn finden Sie in Ihrer jährlichen Anwartschaftsmitteilung.
Die Unterlagen für die Beantragung Ihrer Altersrente erhalten Sie von uns unaufgefordert vor Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze.
Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen zu: