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Neuer Job? Bitte geben Sie uns Bescheid

Warum muss ich das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bei einem Stellenwechsel informieren?

Damit Ihr Arbeitgeber die Beiträge an das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW abführen kann, müssen Sie eine neue Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung elektronisch beantragen. Das heißt, Sie müssen aktiv werden,

  • wenn Sie zu einem anderen Arbeitgeber wechseln.

  • wenn Sie bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber eine neue Stelle übernehmen.

Klicken Sie zur Beantragung Ihrer Befreiung bitte auf den folgenden Link.

Sie werden zunächst auf die Seite der DASBV – Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH- weitergeleitet. Die DASBV ist technischer Dienstleistungspartner der berufsständischen Versorgungswerke im elektronischen Befreiungsverfahren. Mit dem Absenden des vollständig ausgefüllten Befreiungsantrages geht der Antrag automatisch bei uns ein. Wir leiten den Befreiungsantrag mit der Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft im Versorgungswerk und in der Kammer elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) weiter. Die Entscheidung über Ihre Befreiung erhalten Sie von der DRV schriftlich per Post. Versorgungswerk und Arbeitgeber*in werden von der DRV elektronisch über das Ergebnis des Antragsverfahrens informiert.

Bitte beachten Sie:

Damit die beantragte Befreiung ab der Aufnahme der neuen Beschäftigung wirksam werden kann, muss Ihr Antrag innerhalb von drei Monaten ab Beschäftigungsbeginn bei uns im Versorgungswerk eingegangen sein. Bei verspäteter oder ausbleibender Antragstellung tritt eine doppelte Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk ein. Versäumen Sie daher bitte nicht die Frist.

Mein neuer Tätigkeitsort ist nicht mehr in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen oder Saarland. Was passiert jetzt?

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln und sich Ihr neuer Tätigkeitsort nicht mehr in Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen oder Saarland befindet, können Sie die Teilnahme im Versorgungswerk der Architektenkammer NRW freiwillig fortführen. 

  • Bitte informieren Sie uns kurz - gerne auch telefonisch - über diese Änderung

  • Mehr Informationen über die weiteren Auswirkungen und Möglichkeiten bei einem Wechsel des Kammerbereichs finden Sie auch unter dem Menüpunkt "Wechsel des Kammerbereichs"