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Auch bei Arbeitslosigkeit ist das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen für Sie da

Im Leben gibt es viele Veränderungen - Ihre Rentenvorsorge passen wir für Sie an. Deshalb:

  • Bitte informieren Sie uns so schnell wie möglich, wenn Sie arbeitslos werden.

Was wir genau für Sie tun können, ist davon abhängig, welches Arbeitslosengeld Sie erhalten. 

  • Bitte beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit die Übernahme der Beiträge zum Versorgungswerk der Architektenkammer NRW

    Hierfür benötigen Sie von uns eine Mitgliedsbescheinigung, die wir Ihnen zusenden, sobald Sie uns den Eintritt der Arbeitslosigkeit mitgeteilt haben. 

  • In diesem Fall werden Sie bei uns beitragsfrei gestellt.

    Informationen hierzu finden Sie auch unter dem Menüpunkt "Beitragsfreistellung".

Bitte beachten Sie, wenn Sie Hochschulabsolvent sind:

Diese Regelungen gelten nur, wenn Ihr Wohnort in unserem Kammerbereich (Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen oder Saarland) liegt. Sollte das nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte dringend Kontakt mit uns auf, sodass wir die freiwillige Teilnahme mit Ihnen besprechen können.