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Die aufgeschobene Altersrente

Ich möchte noch nicht in Rente gehen. Kann ich den Eintrittstermin hinausschieben?

Der Bezug der Altersrente kann – über die Regelaltersgrenze hinaus – bis zu maximal drei Jahre aufgeschoben werden.

Das Wichtigste zur aufgeschobenen Altersrente im Überblick

  • Aufschub für bis zu drei Jahre nach dem regulären Rentenbeginn möglich

  • als Vollrente mit Zuschlägen

  • Rentenverzicht ist spätestens zwei Monate vor Entstehung des Rentenanspruchs (Erreichen der satzungsgemäßen Regelaltersgrenze) für einen in Monaten angegebenen Zeitraum schriftlich zu erklären

  • Ihre Entscheidung ist verbindlich und kann nicht rückgängig gemacht werden

Bezogen auf ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren beträgt der Zuschlag bei Inanspruchnahme der Altersrente ab Vollendung des 66. Lebensjahres 4,62 %, ab Vollendung des 67. Lebensjahres sind es 9,37 %, ab Vollendung des 68. Lebensjahres beläuft sich der Zuschlag auf 14,29 %. Die Vergleichswerte bezogen auf ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren lauten: 5,02 %, 10,21 % und 15,60 %.

Ich möchte meine Altersrente aufschieben. Wie mache ich das?

Die Unterlagen für die Beantragung Ihrer Altersrente erhalten Sie von uns unaufgefordert vor Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze. Wünschen Sie einen späteren Rentenbeginn, benötigen wir eine schriftliche und von Ihnen unterschriebene Verzichtserklärung mit der verbindlichen Angabe, zu welchem Zeitpunkt der Rentenbezug einsetzen soll. Die restlichen Antragsunterlagen bewahren Sie bitte auf und senden uns diese ca. drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn ausgefüllt und unterschrieben zu.

Falls Sie die Unterlagen verlegt haben, können Sie diese gerne auf unserer Seite zur Altersrente herunterladen.