Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zur weiteren Gestaltung Ihrer Mitgliedschaft beim Versorgungswerk der Architektenkammer NRW. Hierfür und für die weitere Beitragszahlung ist es wichtig, ob Sie während Ihres Auslandsaufenthalts Mitglied der Architektenkammer NRW, Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen, Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Architektenkammer des Saarlandes oder der Ingenieurkammer-Bau NRW bleiben oder nicht.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Auslandsaufenthalt auch der jeweiligen Architektenkammer zu melden.