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Für den Fall der Fälle - bei Berufsunfähigkeit sichern wir Sie finanziell ab

Ich kann meinen Beruf nicht mehr ausüben. Wie unterstützt mich das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit vollständig unfähig sind und dieser dauerhaft nicht mehr nachgehen können, trägt das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW mit einer Berufsunfähigkeitsrente zu Ihrer finanziellen Absicherung bei. Diese

  • wird als Vollrente gezahlt

  • wird i. d. R. als Dauerrente gewährt, kann aber auch zeitlich begrenzt gewährt werden

Im Fall einer zeitlich begrenzt gewährten Berufsunfähigkeitsrente kann zum Ablauf der Zeitrente ein erneuter Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt werden. Um in diesem Fall eine nahtlose Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu ermöglichen, sollte dies mindestens drei Monate vor dem Ablauf der zeitlich begrenzt gewährten Berufsunfähigkeitsrente erfolgen.

Um eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen zu können, müssen folgende Bedingungen vorliegen:

  • Sie sind vollständig und dauerhaft unfähig zur Ausübung der Berufsaufgaben

  •  Sie haben Ihre berufliche Tätigkeit vollständig eingestellt

Als medizinisch berufsunfähig werden Sie anerkannt, wenn Sie infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche Ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte dauerhaft zur Ausübung der Berufsaufgaben des Architekten (§ 1 Baukammerngesetz NRW) bzw. des Ingenieurs (§ 27 Baukammerngesetz NRW) unfähig sind. Das heißt:

  • Sie sind infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche Ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte vollständig unfähig zur Ausübung aller Berufsaufgaben

  • Die vollständige Unfähigkeit zur Ausübung sämtlicher berufstypischen Tätigkeiten besteht dauerhaft

Bitte beachten Sie:

Sie müssen die medizinische Berufsunfähigkeit durch medizinische Unterlagen und ärztliche Befundberichte nachweisen. Sämtliche medizinischen Nachweise im Rentenantragsverfahren müssen von Ihnen vorgelegt werden, das Versorgungswerk fordert keine medizinischen Nachweise bei Dritten an.

Ich möchte eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Welche Unterlagen sind nötig?

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchten, dann geben Sie uns bitte einen Hinweis unter info@vw-aknrw.de. Wir werden Ihnen dann die notwendigen Antragsunterlagen und weitere Informationen übersenden. Zur formellen Beantragung senden Sie uns dann bitte folgende Unterlagen zurück:

  • den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente

  • geeignete medizinische Unterlagen und aktuelle ärztliche Befundberichte zum Nachweis der vollständigen und dauerhaften Berufsunfähigkeit

  • eine Kopie Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde

  •  Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder