Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit vollständig unfähig sind und dieser dauerhaft nicht mehr nachgehen können, trägt das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW mit einer Berufsunfähigkeitsrente zu Ihrer finanziellen Absicherung bei. Diese
Im Fall einer zeitlich begrenzt gewährten Berufsunfähigkeitsrente kann zum Ablauf der Zeitrente ein erneuter Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt werden. Um in diesem Fall eine nahtlose Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu ermöglichen, sollte dies mindestens drei Monate vor dem Ablauf der zeitlich begrenzt gewährten Berufsunfähigkeitsrente erfolgen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchten, dann geben Sie uns bitte einen Hinweis unter info@vw-aknrw.de. Wir werden Ihnen dann die notwendigen Antragsunterlagen und weitere Informationen übersenden. Zur formellen Beantragung senden Sie uns dann bitte folgende Unterlagen zurück: