Der Ruhestand könnte so schön sein, wäre da nicht die eine oder andere Pflicht. So führen die Regelungen des Alterseinkünftegesetzes dazu, dass von Jahr zu Jahr immer mehr Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Woran das liegt? An der nachgelagerten Besteuerung.
Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die eingezahlten Rentenbeiträge steuerfrei sind, während die späteren Auszahlungen versteuert werden. Die von dem Bundesgesetzgeber im Jahr 2005 begonnene Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung erfolgt in jährlichen Schritten und wird im Jahr 2040 abgeschlossen sein. Bei Mitgliedern, die ab 2040 in Rente gehen, wird das Finanzamt also die gesamte Rente als Besteuerungsgrundlage heranziehen.
Die Besteuerung von Renten ist auch immer mal wieder ein Thema in unseren Beratungsgesprächen. Die uns am häufigsten gestellten Fragen haben wir deshalb hier zusammengestellt und kurz beantwortet. Konkret müssen sich Interessierte bei den Finanzbehörden oder bei den Angehörigen der steuerberatenden Berufe informieren und beraten lassen. Das Versorgungswerk kann und darf keine steuerrechtlichen Beratungen durchführen.
Sollten Sie verpflichtet sein, als Rentnerin oder Rentner eine Steuererklärung abzugeben, stellen wir Ihnen gerne eine Rentenbezugsbescheinigung aus, um Ihnen das Ausfüllen der Steuervordrucke zu erleichtern. Sprechen Sie uns an.