Freiwillige Zahlungen werden grundsätzlich monatlich - also laufend - entrichtet. Sie orientieren sich an dem satzungsgemäßen Regelbeitrag, also dem höchsten Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Sie können den Betrag bis zum 1,0-fachen des satzungsgemäßen Regelbeitrages frei wählen. Wenn Sie einen höheren Betrag wünschen, sind Einzahlungen bis zum 2,0- fachen des satzungsgemäßen Regelbeitrages möglich.
Weitere Details zu den Beiträgen finden Sie hier.
Sie können freiwillige Zahlungen auch unterjährig als Einmalzahlung entrichten. Alle Zahlungen zusammen dürfen innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als das 2,0-fache des satzungsgemäßen Regelbeitrages betragen. Wir berechnen Ihnen gerne Ihre individuelle Differenz, also den Betrag, den Sie im laufenden Kalenderjahr noch einzahlen können. Sprechen Sie uns an.
Bitte beachten Sie, dass freiwillige Beiträge nur dann für das jeweils laufende Geschäftsjahr rentenwirksam werden, wenn sie bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres unserem Konto gutgeschrieben wurden.
Freiwillige Zahlungen können Sie jedes Jahr leisten - Sie müssen aber nicht! So bleiben Sie flexibel und können Altersversorgung und Steuerersparnis ganz nach Ihren individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen jährlich neu gestalten. Sofern Sie monatlich laufend freiwillige Beiträge entrichten, ist die Rücknahme der freiwilligen Höherzahlung nur laufend, aber nicht rückwirkend möglich.