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Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Versorgungswerks ist § 15 Baukammerngesetz NRW sowie die Satzung des Versorgungswerks der Architektenkammer NRW. Die Rechtsvorschriften finden Sie in der Rubrik „Rechtliche Grundlagen“.


Aufsichtsbehörde

Ministerium der Finanzen des
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Jägerhofstraße 6
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Redaktion

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Roland Deimel

Laura Dell´Angelo Custode

Volker Klement

Thomas Löhning

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Das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen setzt sich für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Es erachtet es als wichtig, disese Haltung auch in der bewussten Verwendung von Sprache zum Ausdruck zu bringen. Das Versorgungswerk achtet deshalb in Veröffentlichungen darauf, dass zum Beispiel bei der Nennung von Berufsbezeichnungen nicht allein die maskuline Form verwendet wird. Im Interesse der Leserinnen und Leser werden dem Textfluss und einer guten Lesbarkeit höchste Priorität eingeräumt.