Egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind - auch wenn Sie in Rente gehen, müssen Sie weiter Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Vor Abzug dieser Beiträge spricht man deshalb auch von der Bruttorente. Das, was Ihnen nach Abzug tatsächlich zur Verfügung steht, ist die Nettorente.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Versorgungsbezügen sind gem. § 250 SGB V von den Rentenempfängern berufsständischer Versorgungseinrichtungen allein zu tragen. Wie alle Versorgungswerke in Deutschland beteiligen wir uns nicht. Wie und wie viel Sie bezahlen, hängt davon ab, wie Sie versichert sind.