Als Kammermitglied werden Sie grundsätzlich auch Mitglied beim Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen - wir freuen uns auf Sie.
Damit wir Sie bei Ihrer Rentenvorsorge bestmöglich unterstützen und beraten können, bitten wir Sie, uns für Ihre Aufnahme einige Unterlagen zukommen zu lassen.
Darüber hinaus benötigen wir ergänzende Dokumente. Welche das sind, ist davon abhängig, wie Sie Ihren Beruf ausüben.
Wenn Sie sich als Hochschulabsolventin oder Hochschulabsolvent der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung in der Anwartschaft auf eine Kammermitgliedschaft in Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen oder im Saarland befinden, werden Sie ebenfalls grundsätzlich Mitglied im Versorgungswerk. Bitte informieren Sie uns so schnell wie möglich über Ihre Anwartschaft - wir sind gerne für Sie da.
Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post an Versorgungswerk der Architektenkammer NRW, Postfach 32 12 45, 40427 Düsseldorf. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch per E-Mail unter info@vw-aknrw.de. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten in diesem Fall unverschlüsselt übermittelt werden.