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Herzlich willkommen beim Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Ich bin Mitglied in der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen, Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Architektenkammer des Saarlandes oder der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. Was jetzt?

Als Kammermitglied werden Sie grundsätzlich auch Mitglied beim Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen - wir freuen uns auf Sie.

Damit wir Sie bei Ihrer Rentenvorsorge bestmöglich unterstützen und beraten können, bitten wir Sie, uns für Ihre Aufnahme einige Unterlagen zukommen zu lassen.

  • Wir benötigen von Ihnen in jedem Fall das Anmeldeformular

    Sie können das Anmeldeformular digital ausfüllen oder einfach ausdrucken und handschriftlich ergänzen.

  • Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.

Darüber hinaus benötigen wir ergänzende Dokumente. Welche das sind, ist davon abhängig, wie Sie Ihren Beruf ausüben.

Damit Ihr neuer Arbeitgeber die Beiträge an das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen abführen kann, müssen Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung elektronisch beantragen. Das heißt, Sie müssen aktiv werden.

Sie werden zunächst auf die Seite der DASBV – Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH- weitergeleitet. Die DASBV ist technischer Dienstleistungspartner der berufsständischen Versorgungswerke im elektronischen Befreiungsverfahren. Mit dem Absenden des vollständig ausgefüllten Befreiungsantrages geht der Antrag automatisch bei uns ein. Wir leiten den Befreiungsantrag mit der Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft im Versorgungswerk und in der Kammer elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) weiter. Die Entscheidung über Ihre Befreiung erhalten Sie von der DRV schriftlich per Post. Das Versorgungswerk wird von der DRV elektronisch über das Ergebnis des Antragsverfahrens informiert.

Bitte beachten Sie:

Damit die beantragte Befreiung auch rückwirkend ab der Aufnahme der Beschäftigung wirksam werden kann, muss Ihr Antrag innerhalb von drei Monaten ab Beschäftigungsbeginn bei uns im Versorgungswerk eingegangen sein. Bei verspäteter oder ausbleibender Antragstellung tritt eine doppelte Beitragspflicht - zur gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungswerk - ein. Versäumen Sie daher bitte nicht die Frist.

In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Beitragsoptionen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten haben wir für Sie unter dem Menüpunkt „Selbstständigkeit“ zusammengestellt.

  • Wenn Sie sich entschieden haben, benötigen wir eine entsprechende Mitteilung im Anmeldeformular.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Nähere Informationen zum Einsetzen der Pflichtmitgliedschaft sowie zu Befreiungsmöglichkeiten von der Pflichtmitgliedschaft, zu unseren Leistungen und den Versorgungsbeiträgen finden Sie auch in unseren Informationsbroschüren.

Architektinnen / Architekten

Ingenieurinnen / Ingenieure

Beamtinnen / Beamte

Ich bin Anwärterin oder Anwärter auf die Kammermitgliedschaft. Was jetzt?

Wenn Sie sich als Hochschulabsolventin oder Hochschulabsolvent der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung in der Anwartschaft auf eine Kammermitgliedschaft in Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen oder im Saarland befinden, werden Sie ebenfalls grundsätzlich Mitglied im Versorgungswerk. Bitte informieren Sie uns so schnell wie möglich über Ihre Anwartschaft - wir sind gerne für Sie da.

Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, werden Sie grundsätzlich auch Mitglied unseres Versorgungswerkes:

  • Sie haben erfolgreich ein Studium der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung abgeschlossen, das zur Eintragung bei der jeweiligen Architektenkammer qualifiziert

  • Sie üben zur Eintragung in die Architektenliste eine praktische Tätigkeit aus

  • Sie sind nicht berufsunfähig 

Ihre Mitgliedschaft ist zunächst auf vier Kalenderjahre befristet.

Damit wir Sie bei Ihrer Rentenvorsorge bestmöglich unterstützen und beraten können, bitten wir Sie, uns für Ihre Aufnahme einige Unterlagen zukommen zu lassen.

  • Wir benötigen von Ihnen in jedem Fall das Anmeldeformular

    Sie können das Anmeldeformular digital ausfüllen oder einfach ausdrucken und handschriftlich ergänzen.

  • Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.

Darüber hinaus benötigen wir ergänzende Dokumente. Welche das sind, ist davon abhängig, wie Sie Ihren Beruf ausüben.

Damit Ihr neuer Arbeitgeber die Beiträge an das Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen abführen kann, müssen Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung elektronisch  beantragen. Das heißt, Sie müssen aktiv werden.

Sie werden zunächst auf die Seite der DASBV – Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH- weitergeleitet. Die DASBV ist technischer Dienstleistungspartner der berufsständischen Versorgungswerke im elektronischen Befreiungsverfahren. Mit dem Absenden des vollständig ausgefüllten Befreiungsantrages geht der Antrag automatisch bei uns ein. Wir leiten den Befreiungsantrag mit der Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft im Versorgungswerk und in der Kammer elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) weiter. Die Entscheidung über Ihre Befreiung erhalten Sie von der DRV schriftlich per Post. Das Versorgungswerk wird von der DRV elektronisch über das Ergebnis des Antragsverfahrens informiert.

Bitte beachten Sie:

Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung wird vom Beginn der Teilnahme im Versorgungswerk wirksam, wenn sie bis zu drei Monate danach beantragt wird, anderenfalls vom Eingang des Antrags an. 

In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Beitragsoptionen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten haben wir für Sie unter dem Menüpunkt „Selbstständigkeit“ zusammengestellt.

  • Wenn Sie sich entschieden haben, benötigen wir eine entsprechende Mitteilung im Anmeldeformular.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Nähere Informationen zum Einsetzen der Pflichtmitgliedschaft sowie zu möglichen Befreiungsmöglichkeiten von der Pflichtmitgliedschaft, zu unseren Leistungen und den Versorgungsbeiträgen finden Sie auch in unserer Informationsbroschüre für Absolventen. 

Ich habe alle Dokumente zusammen

Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post an Versorgungswerk der Architektenkammer NRW, Postfach 32 12 45, 40427 Düsseldorf. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch per E-Mail unter info@vw-aknrw.de. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten in diesem Fall unverschlüsselt übermittelt werden.