Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten wirken sich im Versorgungswerk auf die Alters- und Berufsunfähigkeitsrente aus.
Sämtliche Beitragszahlungen während der Kinderbetreuungszeit wirken sich natürlich positiv auf die Höhe Ihrer Alters- und Berufsunfähigkeitsrente aus. Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.
Zusätzlich können Sie sich auch als Mitglied des Versorgungswerks Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin. Unter Umständen erwerben Sie allein aufgrund dieser Zeiten dort einen Rentenanspruch. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier:
Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten haben Auswirkungen auf Ihre Rentenanwartschaften. Wir können sie nur berücksichtigen, wenn wir davon wissen. Und wir erfahren es nur, wenn Sie es uns mitteilen. Deshalb unsere Bitte: