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Unsere Regelungen für Mütter und Väter

Familienzuwachs - wie wirkt sich das auf meine Altersvorsorge aus?

Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten wirken sich im Versorgungswerk auf die Alters- und Berufsunfähigkeitsrente aus. 

  • Bei der Ermittlung des Beitragsdurchschnitts für die Berechnung Ihrer Alters- und Berufsunfähigkeitsrente werden die Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten ausgeklammert.

  • Dadurch bleibt Ihre Alters- und Berufsunfähigkeitsrente nahezu gleich hoch, auch wenn Sie in dieser Zeit nicht berufstätig sind und keine Versorgungsbeiträge gezahlt werden.

Bitte beachten Sie:

Sämtliche Beitragszahlungen während der Kinderbetreuungszeit wirken sich natürlich positiv auf die Höhe Ihrer Alters- und Berufsunfähigkeitsrente aus. Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

Zusätzlich können Sie sich auch als Mitglied des Versorgungswerks Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin. Unter Umständen erwerben Sie allein aufgrund dieser Zeiten dort einen Rentenanspruch. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier:

Muss ich das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW informieren oder geht das automatisch?

Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten haben Auswirkungen auf Ihre Rentenanwartschaften. Wir können sie nur berücksichtigen, wenn wir davon wissen. Und wir erfahren es nur, wenn Sie es uns mitteilen. Deshalb unsere Bitte:

  • Informieren Sie uns über Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten

  • Wir führen Sie ab Beginn des Mutterschutzes als beitragsfreies Mitglied.

    Es sei denn, Sie erzielen weiter berufsspezifische Einkünfte.

  • Gleiches gilt, wenn Sie im Anschluss an den Mutterschutz - oder später - Kinderbetreuungszeiten in Anspruch nehmen.

Welche Unterlagen sind nötig?

Damit wir die Mutterschutz- und Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk vormerken können, bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen zuzusenden:

  • eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes.

  • eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über die Elternzeit,

    sofern Sie angestellt tätig sind.

  • Wir führen Sie ab Beginn der Kinderbetreuungszeit als beitragsfreies Mitglied.

    Es sei denn, Sie erzielen weiter berufsspezifische Einkünfte.

Welche Unterlagen sind nötig?

Damit wir die Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk vormerken können, bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen zuzusenden:

  • eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes.

  • eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über die Elternzeit,

    sofern Sie angestellt tätig sind.