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Selbstständigkeit hat viele Gesichter - unsere Beiträge passen sich an

Wie hoch sind meine Beiträge zum Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, wenn ich selbstständig tätig bin?

Grundsätzlich hat jeder Selbstständige monatlich den satzungsgemäßen Regelbeitrag zu entrichten. Dieser entspricht immer dem höchsten Pflichtbeitrag wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Satzung bietet jedoch weitere Gestaltungsmöglichkeiten, um in unterschiedlichen Phasen der freischaffenden Tätigkeit die Höhe der Beiträge anpassen zu können:

  • Das 2,0-Fache des satzungsgemäßen Regelbeitrages (Höchstabgabe)

  • Das 1,0-Fache des satzungsgemäßen Regelbeitrages (Höchstbeitrag)

  •  18,6 % einkommensgerecht (Regelbeitrag)

oder

  • bei Eröffnung des eigenen Büros für das Jahr der Niederlassung und die folgenden drei Jahre das 0,15-fache des Regelbeitrags (Mindestbeitrag) als Festbeitrag

  • Beitragsfreistellung möglich

Die Einzelheiten zu den jeweiligen Möglichkeiten haben wir für Sie in folgenden Informationen zusammengestellt.

Weitere Details zu den Beiträgen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie vorläufig geminderte Beiträge entrichten, kann es unter Umständen zu einer Nachzahlungspflicht kommen. Die endgültige einkommensgerechte Beitragsberechnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorlage des endgültigen Einkommensnachweises.

Wie kann ich die Beiträge bezahlen?

Die Versorgungsabgaben sind monatlich zu entrichten und können gern im SEPA Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht werden. Senden Sie uns einfach das digital oder handschriftlich ausgefüllte Formular für das SEPA-Mandat zu. Bitte vergessen Sie die Unterschrift nicht.