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Die vorgezogene Altersrente

Ich möchte vorzeitig in Rente gehen. Geht das?

Mit der vorgezogenen Altersrente können Sie als Mitglied des Versorgungswerks der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Ihren persönlichen Rentenbeginn flexibel regeln.

Das Wichtigste zur vorgezogenen Altersrente im Überblick

  • startet frühestens fünf Jahre vor dem regulären Rentenbeginn

  • als Vollrente mit Abschlägen

    Der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnete Abschlag bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente besteht für die gesamte Dauer des Rentenbezugs.

  • ohne weitere Beitragszahlung

  • wird vom Beginn des Monats an gewährt, der auf den Monat des Antragseingangs folgt

Die Höhe des Abschlags richtet sich nach der Anzahl der Monate, die man vor seiner individuellen Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht. Satzungsgemäß wird darüber hinaus zwischen den beiden Rentenbemessungsgrundlagen für Einzahlungen bis zum 31.12.2016 (RBG I) und Einzahlungen ab dem 01.01.2017 (RBG II) differenziert.

Nimmt man die vorgezogene Altersrente zwölf Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch, dann liegt der Abschlag bei 5,74 % (bezogen auf Versicherungszeiten, die mit der RBG I bewertet werden) bzw. 4,48 % (bezogen auf Versicherungszeiten, bei der die RBG II zur Anwendung kommt). Bei einem Rentenbeginn fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze belaufen sich die Abschläge auf 24,24 % (RBG I), respektive 19,08 % (RBG II).

Zwischen diesen Abschlagsätzen wird interpoliert, sofern die Zahlung der vorgezogenen Altersrente zu einem anderen Zeitpunkt beantragt wird. Detailauskünfte zur individuellen Höhe des Abschlags geben Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versorgungswerks. Der Abschlag wird von der bis zum Rentenbeginn tatsächlich erworbenen Rentenanwartschaft errechnet. Dieser Abschlag gilt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs und entfällt nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze.

Nein. Wenn Sie eine Altersrente beziehen, können Sie trotzdem weiterhin tätig sein. Sie müssen in diesem Fall auch keine Hinzuverdienstgrenzen beachten. Die Beitragszahlung an das Versorgungswerk entfällt.

Als Angestellte oder Angestellter sollten Sie sich über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen eines Rentenantrages vor der Antragstellung bei Ihrer zuständigen Personalstelle erkundigen.

Ja. Ihre Altersrente ist steuerpflichtig. Außerdem müssen Sie von der Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen, an denen sich das Versorgungswerk nicht beteiligt.

Nein. Eine anerkannte Schwerbehinderung hat bei Bezug der vorgezogenen Altersrente keine begünstigende Auswirkung.

Ich möchte meine Altersrente beantragen. Welche Unterlagen sind nötig?

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen zu:

  • den Antrag auf Altersrente

    Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift und den gewünschten Rentenbeginn nicht vergessen.

  • eine Kopie Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde

  • gegebenenfalls Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder