Beim Wechsel in einen neuen Kammerbereich können Sie die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen freiwillig fortführen und sich aufgrund dieser Tatsache vom neu zuständigen Versorgungswerk an Ihrem neuen Wohnsitz befreien lassen.
Erklären Sie keine freiwillige Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer NRW, scheiden Sie aus unserem Versorgungwerk aus.
Auch Sie können wählen. Entweder führen Sie die Mitgliedschaft im Versorgungswerk des ursprünglichen Kammerbereichs fort oder Sie entscheiden sich für die Mitgliedschaft beim Versorgungswerk der Architektenkammer NRW. Wir freuen uns auf Sie.