Neuer Internetaufritt
Jetzt auch mit Portalbereich für die Mitglieder
28.02.2023
Energiepreispauschale
Engagement, das von der Politik nicht gehört wird
26.02.2023
E-Befreiung
Neues Antragsverfahren für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der DRV
20.12.2022
Energiepreispauschale
Gegen die Ausgrenzung berufsständisch Versicherter
22.11.2022
Elektronischer Sterbedatenabgleich
Entlastung für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
13.11.2022
Zu- und Abschläge ab 2023
10.11.2022
Versorgungsabgaben 2023
Beitragssatz stabil, Bemessungsgrundlage steigt
07.11.2022
Beschlüsse der Vertreterversammlung 2022
06.11.2022
Geschäftsbericht 2021
Wesentliche Daten des Geschäftsjahres 2021
23.07.2022
5,35 % Rentenerhöhung: Wie macht die DRV das?
03.07.2022
Kindererziehungszeit für die Altersvorsorge nutzen
Anspruch bei der DRV geltend machen
30.06.2022
Junior-Mitgliedschaft in der AKNW möglich
14.03.2022
Informationen für Absolventinnen und Absolventen aus Hessen
Informieren Sie die AKH bei Berufsstart
07.03.2022
Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat am 29. Oktober 2022 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Auffüllung der Verlustrücklage um 25.042.902,00 € auf dann 656.378.554,00 € zum 31.12.2021 und beträgt danach weiterhin 6 % der Deckungsrückstellung.
2. Die Auffüllung der Schwankungsreserve um 136.378.554,00 € auf dann 656.378.554,00 €. Die Schwankungsreserve beträgt dann 6 % der Deckungsrückstellung zum 31.12.2021.
3. Die Rentenbemessungsgrundlage (RBG 1) beträgt 36.280,00 € und verändert sich zum 01.01.2023 nicht.
4. Die Rentenbemessungsgrundlage 2 (RBG 2) beträgt aktuell 37.208,40 € und wird für Anwartschaften ab dem 01.01.2023 um 1,0 % dynamisiert. Sie beträgt dann 37.580,50 €. Dieser Beschluss führt zu einer Anhebung der Anwartschaften.
5. Die Renten werden gemäß § 9 Abs. 5 der Satzung ab dem 01.01.2023 um 0,5 % dynamisiert. Dieser Beschluss führt zu einer Anhebung der Renten.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung. Die Beschlüsse sind vom Ministerium der Finanzen des Landes NRW mit Schreiben vom 11.11.2022 genehmigt worden.
Die beiden Organe des Versorgungswerks, der Verwaltungs- und der Aufsichtsausschuss, sind von der Vertreterversammlung einstimmig bei wenigen Enthaltungen entlastet worden. Ebenso hat die Vertreterversammlung einstimmig bei einer Enthaltung den Jahresabschluss 2021 satzungsgemäß festgestellt.