Beschlüsse der Vertreterversammlung 2022

Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat am 29. Oktober 2022 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Die Auffüllung der Verlustrücklage um 25.042.902,00 € auf dann 656.378.554,00 € zum 31.12.2021 und beträgt danach weiterhin 6 % der Deckungsrückstellung.

2. Die Auffüllung der Schwankungsreserve um 136.378.554,00 € auf dann 656.378.554,00 €. Die Schwankungsreserve beträgt dann 6 % der Deckungsrückstellung zum 31.12.2021.

3. Die Rentenbemessungsgrundlage (RBG 1) beträgt 36.280,00 € und verändert sich zum 01.01.2023 nicht.

4. Die Rentenbemessungsgrundlage 2 (RBG 2) beträgt aktuell 37.208,40 € und wird für Anwartschaften ab dem 01.01.2023 um 1,0 % dynamisiert. Sie beträgt dann 37.580,50 €. Dieser Beschluss führt zu einer Anhebung der Anwartschaften.

5. Die Renten werden gemäß § 9 Abs. 5 der Satzung ab dem 01.01.2023 um 0,5 % dynamisiert. Dieser Beschluss führt zu einer Anhebung der Renten.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung. Die Beschlüsse sind vom Ministerium der Finanzen des Landes NRW mit Schreiben vom 11.11.2022 genehmigt worden.

Die beiden Organe des Versorgungswerks, der Verwaltungs- und der Aufsichtsausschuss, sind von der Vertreterversammlung einstimmig bei wenigen Enthaltungen entlastet worden. Ebenso hat die Vertreterversammlung einstimmig bei einer Enthaltung den Jahresabschluss 2021 satzungsgemäß festgestellt.