E-Befreiung

Neues Antragsverfahren für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der DRV

Alles wird digitaler, jetzt auch das Antragsverfahren auf Befreiung. Ab dem Jahresbeginn 2023 besteht für das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW die gesetzliche Verpflichtung am elektronischen Verfahren zur sogenannten E-Befreiung teilzunehmen. Die Antragstellung auf Printvorlagen hat damit ein Ende. Deshalb finden sich die bisherigen Antragsvordrucke nicht mehr auf der Internetseite des Versorgungswerks. Sie werden auf Anfrage auch nicht mehr zugeschickt.

Das neue Verfahren soll dazu beitragen, den Prozess von Beantragung, Bearbeitung und Bescheidung zu beschleunigen. Das hilft den Antragsteller*innen, ebenso, wie Arbeitgebern und Versorgungsträger.

Hier gelangen Sie zum Online-Formular „E-Befreiungsantrag“. Dort sind die neuen digitalen Antragsformulare eingestellt.

Achten Sie im eigenen Interesse bitte darauf, das Antragsformular vollständig auszufüllen, damit Ihr Antrag auf Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zügig bearbeitet werden kann. Unvollständige Angaben verzögern den Bearbeitungsprozess.

Ihr Versorgungswerk