Neuer Internetaufritt
Jetzt auch mit Portalbereich für die Mitglieder
28.02.2023
Energiepreispauschale
Engagement, das von der Politik nicht gehört wird
26.02.2023
E-Befreiung
Neues Antragsverfahren für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der DRV
20.12.2022
Energiepreispauschale
Gegen die Ausgrenzung berufsständisch Versicherter
22.11.2022
Elektronischer Sterbedatenabgleich
Entlastung für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
13.11.2022
Zu- und Abschläge ab 2023
10.11.2022
Versorgungsabgaben 2023
Beitragssatz stabil, Bemessungsgrundlage steigt
07.11.2022
Beschlüsse der Vertreterversammlung 2022
06.11.2022
Geschäftsbericht 2021
Wesentliche Daten des Geschäftsjahres 2021
23.07.2022
5,35 % Rentenerhöhung: Wie macht die DRV das?
03.07.2022
Kindererziehungszeit für die Altersvorsorge nutzen
Anspruch bei der DRV geltend machen
30.06.2022
Junior-Mitgliedschaft in der AKNW möglich
14.03.2022
Informationen für Absolventinnen und Absolventen aus Hessen
Informieren Sie die AKH bei Berufsstart
07.03.2022
Als Versorgungsträger ist das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, die einer möglichen Fehlverwendung von Versichertengeldern vorbeugen. Unter dieser Maßgabe sind bislang turnusgemäß Lebensnachweise bei den Versicherten erhoben worden, die eine Versorgungsleistung beziehen. Dieser Vorgang ist bei einzelnen Rentnerinnen und Rentnern in der Vergangenheit kritisch aufgenommen worden, mitunter auch zu Beschwerden veranlasst. Mit der Abfrage der Lebensnachweise ist jetzt Schluss, jedenfalls bezogen auf Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in Deutschland.
Künftig nimmt das Versorgungswerk am sogenannten elektronischen Sterbedatenabgleich teil, einem Service des Postrentendienstes, den die Deutsche Rentenversicherung Bund für deren Versicherte schon lange nutzt. Demgegenüber hat der Gesetzgeber den berufsständischen Versorgungswerken den Zugang zum elektronischen Meldeverfahren verwehrt. Erst 2020 hat die Politik – auf jahrelanges beharrliches Drängen der Versorgungswerke – die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Sterbedatenabgleich geschaffen. Nach technisch-organisatorischen Vorbereitungen erfolgt in den nächsten Tagen die Aufnahme des Echtbetriebs.
Der Übergang auf das neue elektronische Verfahren ist ein gutes Beispiel dafür, wo Digitalisierung und Bürokratieabbau für Mitglieder des Versorgungswerks einen ganz konkreten Nutzen erbringen.
Hauptgeschäftsführer / Geschäftsführer