Elektronischer Sterbedatenabgleich

Entlastung für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Als Versorgungsträger ist das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, die einer möglichen Fehlverwendung von Versichertengeldern vorbeugen. Unter dieser Maßgabe sind bislang turnusgemäß Lebensnachweise bei den Versicherten erhoben worden, die eine Versorgungsleistung beziehen. Dieser Vorgang ist bei einzelnen Rentnerinnen und Rentnern in der Vergangenheit kritisch aufgenommen worden, mitunter auch zu Beschwerden veranlasst. Mit der Abfrage der Lebensnachweise ist jetzt Schluss, jedenfalls bezogen auf Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in Deutschland.

Künftig nimmt das Versorgungswerk am sogenannten elektronischen Sterbedatenabgleich teil, einem Service des Postrentendienstes, den die Deutsche Rentenversicherung Bund für deren Versicherte schon lange nutzt. Demgegenüber hat der Gesetzgeber den berufsständischen Versorgungswerken den Zugang zum elektronischen Meldeverfahren verwehrt.  Erst 2020 hat die Politik – auf jahrelanges beharrliches Drängen der Versorgungswerke – die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Sterbedatenabgleich geschaffen. Nach technisch-organisatorischen Vorbereitungen erfolgt in den nächsten Tagen die Aufnahme des Echtbetriebs.

Der Übergang auf das neue elektronische Verfahren ist ein gutes Beispiel dafür, wo Digitalisierung und Bürokratieabbau für Mitglieder des Versorgungswerks einen ganz konkreten Nutzen erbringen.


Dipl.-Kfm. Thomas Löhning / Dipl.-Pol. Jörg Wessels

Hauptgeschäftsführer / Geschäftsführer