Junior-Mitgliedschaft in der AKNW möglich

Als Absolventin bzw. Absolvent eines Studiums in den Fachrichtungen der Architektur können Sie sich im Versorgungswerk versichern, um hier frühzeitig Anwartschaften auf Altersversorgung zu erwerben.

Mit dem novellierten Baukammerngesetz des Landes NRW, das am 14. März 2022 in Kraft getreten ist,  wurden die Weichen dafür gestellt, dass Absolventinnen und Absolventen jetzt auch der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) beitreten können, als Junior-Mitglied. Voraussetzung hierfür ist der erfolgreiche Abschluss eines Studiums in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung, der zur Eintragung in die Architektenliste berechtigt.

Wenn Sie die Möglichkeit nutzen wollen, bereits während der Weiterbildungsphase den Titel „Junior-Architektin“ (in Ihrer Fachrichtung) tragen zu dürfen und Mitglied in der berufsständischen Selbstverwaltungsinstitution der nordrhein-westfälischen Architektenschaft zu werden. dann erhalten Sie weitere Informationen hier: