Neuer Internetaufritt
Jetzt auch mit Portalbereich für die Mitglieder
28.02.2023
Energiepreispauschale
Engagement, das von der Politik nicht gehört wird
26.02.2023
E-Befreiung
Neues Antragsverfahren für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der DRV
20.12.2022
Energiepreispauschale
Gegen die Ausgrenzung berufsständisch Versicherter
22.11.2022
Elektronischer Sterbedatenabgleich
Entlastung für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
13.11.2022
Zu- und Abschläge ab 2023
10.11.2022
Versorgungsabgaben 2023
Beitragssatz stabil, Bemessungsgrundlage steigt
07.11.2022
Beschlüsse der Vertreterversammlung 2022
06.11.2022
Geschäftsbericht 2021
Wesentliche Daten des Geschäftsjahres 2021
23.07.2022
5,35 % Rentenerhöhung: Wie macht die DRV das?
03.07.2022
Kindererziehungszeit für die Altersvorsorge nutzen
Anspruch bei der DRV geltend machen
30.06.2022
Junior-Mitgliedschaft in der AKNW möglich
14.03.2022
Informationen für Absolventinnen und Absolventen aus Hessen
Informieren Sie die AKH bei Berufsstart
07.03.2022
Als Absolventin bzw. Absolvent eines Studiums in den Fachrichtungen der Architektur können Sie sich im Versorgungswerk versichern, um hier frühzeitig Anwartschaften auf Altersversorgung zu erwerben.
Mit dem novellierten Baukammerngesetz des Landes NRW, das am 14. März 2022 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen dafür gestellt, dass Absolventinnen und Absolventen jetzt auch der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) beitreten können, als Junior-Mitglied. Voraussetzung hierfür ist der erfolgreiche Abschluss eines Studiums in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung, der zur Eintragung in die Architektenliste berechtigt.
Wenn Sie die Möglichkeit nutzen wollen, bereits während der Weiterbildungsphase den Titel „Junior-Architektin“ (in Ihrer Fachrichtung) tragen zu dürfen und Mitglied in der berufsständischen Selbstverwaltungsinstitution der nordrhein-westfälischen Architektenschaft zu werden. dann erhalten Sie weitere Informationen hier: