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E-Befreiung: Neue Antragsformulare für Befreiung
Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich auch auf das Verfahren zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung aus.
Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung sind Befreiungsanträge im Zuge der sogenannten „E-Befreiung“ ab dem Jahresbeginn 2023 elektronisch zu stellen.
Im Hinblick auf diese Verfahrensänderung sind die neuen digitalen Antragsformulare bereits jetzt verfügbar. Sie stehen im Downloadbereich zum Abruf bereit und können ab sofort im Antragsverfahren verwendet werden.
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