Neuer Internetaufritt
Jetzt auch mit Portalbereich für die Mitglieder
28.02.2023
Energiepreispauschale
Engagement, das von der Politik nicht gehört wird
26.02.2023
E-Befreiung
Neues Antragsverfahren für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der DRV
20.12.2022
Energiepreispauschale
Gegen die Ausgrenzung berufsständisch Versicherter
22.11.2022
Elektronischer Sterbedatenabgleich
Entlastung für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
13.11.2022
Zu- und Abschläge ab 2023
10.11.2022
Versorgungsabgaben 2023
Beitragssatz stabil, Bemessungsgrundlage steigt
07.11.2022
Beschlüsse der Vertreterversammlung 2022
06.11.2022
Geschäftsbericht 2021
Wesentliche Daten des Geschäftsjahres 2021
23.07.2022
5,35 % Rentenerhöhung: Wie macht die DRV das?
03.07.2022
Kindererziehungszeit für die Altersvorsorge nutzen
Anspruch bei der DRV geltend machen
30.06.2022
Junior-Mitgliedschaft in der AKNW möglich
14.03.2022
Informationen für Absolventinnen und Absolventen aus Hessen
Informieren Sie die AKH bei Berufsstart
07.03.2022
Die Beiträge zum Versorgungswerk orientieren sich auch im Jahr 2023 wieder an den gesetzlich festgelegten Sätzen der Deutschen Rentenversicherung. Der Beitragssatz bleibt stabil und beträgt unverändert 18,6 %.
Die Beitragsbemessungsgrundlage (BBG), d. h. der Anteil des Einkommens, der beitragspflichtig ist, erhöht sich ab dem Jahresbeginn 2023 auf 7.300,00 €. Monatliche Einkünfte oberhalb dieses Schwellenwerts bleiben beitragsfrei. Die Veränderung der BBG, als wichtige Rechengröße, führt zu einer Neufestsetzung der Versorgungsabgaben.
Bezogen auf Versicherungsverhältnisse beim Versorgungswerk der Architektenkammer NRW gelten ab dem 1. Januar 2023 folgende Werte:
Beitragsbemessungsgrenze/Monat
7.300,00 € (bisher 7.050,00 €) |
Beitragssatz
18,6 % |
Höchstbeitrag (pro Monat)
1.357,80 € (bisher: 1.311,30 €) |
Zum Jahresbeginn 2023 ändern sich Ihre Beiträge zum Versorgungswerk. Wie sich die neuen Rechengrößen für die Versicherten des Versorgungswerks im Einzelnen auswirken, wird nachstehend erläutert: