Versorgungsabgaben 2023

Beitragssatz stabil, Bemessungsgrundlage steigt

Die Beiträge zum Versorgungswerk orientieren sich auch im Jahr 2023 wieder an den gesetzlich festgelegten Sätzen der Deutschen Rentenversicherung. Der Beitragssatz bleibt stabil und beträgt unverändert 18,6 %.

Die Beitragsbemessungsgrundlage (BBG), d. h. der Anteil des Einkommens, der beitragspflichtig ist, erhöht sich ab dem Jahresbeginn 2023 auf 7.300,00 €. Monatliche Einkünfte oberhalb dieses Schwellenwerts bleiben beitragsfrei. Die Veränderung der BBG, als wichtige Rechengröße, führt zu einer Neufestsetzung der Versorgungsabgaben.

Bezogen auf Versicherungsverhältnisse beim Versorgungswerk der Architektenkammer NRW gelten ab dem 1. Januar 2023 folgende Werte:

Beitragsbemessungsgrenze/Monat


7.300,00 € (bisher 7.050,00 €)

Beitragssatz

18,6 %

Höchstbeitrag (pro Monat)


1.357,80 € (bisher: 1.311,30 €)

Was bedeutet das für Sie?

Zum Jahresbeginn 2023 ändern sich Ihre Beiträge zum Versorgungswerk. Wie sich die neuen Rechengrößen für die Versicherten des Versorgungswerks im Einzelnen auswirken, wird nachstehend erläutert:

Freischaffende Mitglieder zahlen monatlich:

  • den Höchstbeitrag (1.357,80 €) oder

  • freiwillig bis zu 150 % bzw. 200 % des Höchstbeitrags (2.036,70 € bzw. 2.715,60 €) oder

  • 18,6 % der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Das Versorgungswerk stellt die vorliegenden Einzugsermächtigungen automatisch auf die neuen Beitragssätze um. Falls Sie den Betrag selbst überweisen, ändern Sie gegebenenfalls bitte den Überweisungsbetrag entsprechend den neuen Beiträgen. Wenn Sie die Beitragszahlung für sich in Zukunft einfacher und komfortabler machen wollen, dann erteilen Sie uns für den Einzug von Versorgungsabgaben ein SEPA-Lastschriftmandat.

Angestellte Mitglieder, die von der Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung befreit sind, zahlen 18,6 % ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts bis zum Höchstbeitrag von monatlich 1.357,80 €.

Für angestellte Mitglieder, die nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind, beträgt der Mindestbeitrag ab dem 1. Januar 2023 pro Monat 203,67 €.

Beamtete Mitglieder des Versorgungswerks zahlen ab dem 1. Januar 2023 den Mindestbetrag in Höhe von monatlich 203,67 €. Auch Beamte können für Zwecke der Altersvorsorge freiwillig einen höheren Beitrag entrichten, der ihre Anwartschaften verbessert.