Zu- und Abschläge ab 2023

Aufgrund einstimmiger Empfehlung des Aufsichtsausschusses hat die Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen am 29. Oktober 2022 einstimmig bei einer Enthaltung folgende vom Versicherungsmathematiker ermittelten Zu- und Abschläge gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung mit Wirkung ab 01.01.2023 neu festgesetzt: 

Für Renteneintrittsalter zwischen 60 und 70 Jahre erfolgt die Ermittlung der Zu- und Abschläge gemäß Interpolation der Rentenwerte.

Der Beschluss der Vertreterversammlung zur Festsetzung der Zu-/ Abschlagswerte ab 2023 wurde vom Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 11.11.2022 genehmigt.