Neuer Internetaufritt
Jetzt auch mit Portalbereich für die Mitglieder
28.02.2023
Energiepreispauschale
Engagement, das von der Politik nicht gehört wird
26.02.2023
E-Befreiung
Neues Antragsverfahren für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der DRV
20.12.2022
Energiepreispauschale
Gegen die Ausgrenzung berufsständisch Versicherter
22.11.2022
Elektronischer Sterbedatenabgleich
Entlastung für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
13.11.2022
Zu- und Abschläge ab 2023
10.11.2022
Versorgungsabgaben 2023
Beitragssatz stabil, Bemessungsgrundlage steigt
07.11.2022
Beschlüsse der Vertreterversammlung 2022
06.11.2022
Geschäftsbericht 2021
Wesentliche Daten des Geschäftsjahres 2021
23.07.2022
5,35 % Rentenerhöhung: Wie macht die DRV das?
03.07.2022
Kindererziehungszeit für die Altersvorsorge nutzen
Anspruch bei der DRV geltend machen
30.06.2022
Junior-Mitgliedschaft in der AKNW möglich
14.03.2022
Informationen für Absolventinnen und Absolventen aus Hessen
Informieren Sie die AKH bei Berufsstart
07.03.2022
Aufgrund einstimmiger Empfehlung des Aufsichtsausschusses hat die Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen am 29. Oktober 2022 einstimmig bei einer Enthaltung folgende vom Versicherungsmathematiker ermittelten Zu- und Abschläge gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung mit Wirkung ab 01.01.2023 neu festgesetzt:
Für Renteneintrittsalter zwischen 60 und 70 Jahre erfolgt die Ermittlung der Zu- und Abschläge gemäß Interpolation der Rentenwerte.
Der Beschluss der Vertreterversammlung zur Festsetzung der Zu-/ Abschlagswerte ab 2023 wurde vom Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 11.11.2022 genehmigt.